Notfallkonzept
Notfallkonzept
- 1.1 Räume Wichtig: Alle Räume sollten regelmässig auf ihre Sicherheit/Gefahren-Quellen überprüft werden. Die MitarbeiterInnen müssen über allfällige Gefahrenbereiche informiert sein und alle Vorsichtsmassnahmen zur Unfallverhütung treffen.
- Die Steckdosen sind mit Steckdosenschutz zu sichern.
- Kinder dürfen nur in Begleitung von MitarbeiterInnen in der Küche tätig sein (Kochherd, Backofen).
- Wasch- und Putzmittel sind an einer sicheren, für Kinder unzugänglicher Stelle zu lagern.
- Reinigungsmittel dürfen nur in Originalverpackungen verwendet und auf keinen Fall z.B. in Trinkflaschen abgefüllt werden.
- Der Apothekenkoffer muss für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden (in verschlossenem Schrank).
- Medikamente müssen in den Originalpackungen bleiben (Verwechslungsgefahr).
- Elektrische Geräte müssen ausser Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
- Die Küche muss mit einer Feuerdecke ausgestattet sein.
- Beim Kauf von Pflanzen ist darauf zu achten, dass diese als ungiftig deklariert sind.
- Kerzen dürfen nur auf nicht-brennbaren Untersätzen und unter Aufsicht brennen.
- Feuerzeuge und Streichhölzer müssen weggeschlossen sein.
- Plastiksäcke dürfen nicht zum Spielen verwendet werden (Erstickungsgefahr).
- Die Kinder tragen in der Krippe aus Sicherheits- und Hygienegründen Hausschuhe oder rutschfeste Socken.
1.2 Spaziergang
- jüngere und lebhafte Kinder an die Hand nehmen (auf der von der Strasse abgewandten Seite)
- immer gemeinsam den Zebrastreifen überqueren (nicht einzeln)
- auf dem Gehsteig Kinder immer auf der Innenseite laufen lassen (MA aussen)
- beim Überqueren der Strasse mit einem Kinderwagen und der Kindergruppe ist darauf zu achten, dass, vor dem Betreten der Fahrbahn, in genügend grossem Abstand vom Gehsteig angehalten wird (auf der Strasseninsel nochmals anhalten und Verkehr beobachten)
- MA kommuniziert den Kindern das Vorgehen beim Überqueren der Strasse
- nur Wege und Strassen benutzen, welche abgesichert sind (Trottoire, Gehstreifen, usw. / keine offenen Parkplätze überqueren)
- für die Überquerung von Strassen sind die Zebrasteifen zu benutzen; wenn keine vorhanden sind, sind die Kinder darauf aufmerksam machen
- Kinder im Kinderwagen mit der Sicherheitsgurte anschnallen
- Bei Stopp, Kinderwagen mit der Wagenbremse sichern
- Kinder dürfen keine Pflanzen oder Beeren essen, welche sie nicht der Betreuungsperson gezeigt haben (Vergiftungsgefahr)
- fremde Tiere dürfen nur mit Einverständnis des Besitzers gestreichelt werden (Kinder nie mit Tieren alleine lassen)
- die Kinder sind auf die wichtigsten Regeln im Umgang mit Tieren aufmerksam zu machen / Käfige und Ställe usw. gehören zum engsten Lebensraum eines Tieres (Angriffsgefahr) / Tiere sollten während dem Fressen nicht gestört werden und Muttertieren, welche Junge geworfen haben, darf man sich nicht nähern
1.3 Ausflüge
- Ausflugsregeln müssen allen Gruppenleitenden bekannt sein; sie geben sie ihren Gruppenteams weiter
- vor Ausflügen bei der Kita – Leitung abmelden und ungefähre Zeitdauer sowie Ziel bekannt geben
- auf Ausflügen müssen immer ein Notfallrucksack, Handy und Geld mitgenommen werden
- Medikamente für allergische Kinder mitnehmen
- Notfallkonzept muss allen MA bekannt und verständlich sein
- Kinder immer wieder durchzählen
- beim Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln muss immer eine Erzieherin zuletzt ein- oder aussteigen
- Spielplätze auf ihre Sicherheit überprüfen (Zigaretten, Glasscherben, Spritzen usw.)
1.4 Garten
- Umgebung muss kindergerecht gesichert sein (Zaun, Hecke, Gartentor usw.)
- Kinder nie unbeaufsichtigt baden lassen; bei Kleinkindern darf der Wasserstand nicht mehr als 20 cm betragen
- ungenutzte Planschbecken, Gartenschwimmbäder und Wasserbehälter zudecken (Wassertiefe darf höchstens 20 cm aufweisen oder sie müssen mit einem unter der Wasseroberfläche angebrachten Gitter oder durch eine Umzäunung gesichert werden
- bei der Bepflanzung des Gartens ist darauf zu achten, dass keine giftigen Sträucher oder Pflanzen gepflanzt werden
- Spielgeräte regelmässig überprüfen
- Kleinkinder dürfen nicht unbeaufsichtigt im Garten spielen
- Pflanzentröge, Kisten oder Mobiliar dürfen nicht an die Geländer gestellt werden; können als Aufstiegshilfen für Kinder dienen
- wenn Spielmaterial (Bälle usw.) auf die Strasse oder in Nachbarsgärten geworfen werden, muss eine erwachsene Person das Material holen oder das Kind begleiten
1.5 Baden
- alle Kinder mit Sonnencreme eincremen (mindestens 30 Minuten vor dem Baden)
- alle Kinder tragen einen Sonnenhut
- 2.1 Verbandsmaterial
- 2 Gazebinden, selbstklebend, 4cm breit
- 2 Gazebinden, selbstklebend, 2cm breit
- 2 Verbandspäckchen (bei grossen Wunden brauchen)
- Sterile Kompressen
- Verschiedene Heftpflaster, unterschiedlicher Grösse
- Steristrip
- Elastische Idealbinden, 6 cm und 8 cm breit
- Schlauchgazeverband (Finger) oder Netzverband, zum Fixieren von Wundverbänden
- Verbandsklammern
- Pinzette
- Verbandsschere
- Dreiecktuch
2.2 Arztneimittel
- Schmerzmittel für Kinder und Erwachsene, nur im Notfall und in Absprache mit den Eltern (Dafalgan Tbl. à 500mg und Dafalgan-Supp. à 300mg). Packungsbeilage für Dosierung beachten!
- Homöopathische Lutschtabletten
- Mittel gegen Insektenstiche
- Antiseptische Wundsalbe
- Wunddesinfektionsmittel
- Brandblasengel oder kühlender Spray Notfalltropfen Bachblüten oder Crème
- Sonnenschutzmittel
- Kochsalzlösung
- Salbe gegen Prellungen und Sportverletzungen
- Arnica Kügeli
- Cold-Hot-Pac (im Kühlschrank)
- Tee für Erkältungen, Durchfall und Magenbeschwerden
2.3 Krankenpflegeartikel
- Fieberthermometer
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Handschuhe
2.4 Wichtige Hinweise
- Gebrauchsmaterial (z.B. Schere) immer nach Gebrauch waschen und desinfizieren.
- Bei blutenden Wunden, wenn möglich, Handschuhe tragen und nach Wundversorgung Hände desinfizieren.
- Entnommene Arzneimittel und Verbandsmaterial sofort ersetzen.
- Einmal jährlich Apothekenkoffer nach Verfalldatum der Arzneien und nicht mehr steriles Verbandsmaterial (Defekt an der Packung) kontrollieren.
- Beipackzettel immer bei Arzneimittel belassen und vor Gebrauch durchlesen.
- Auf Rost an Schere oder Pinzette achten.
- 3.1 Ein „kleiner“ Unfall
- Das Kind zu sich nehmen und beruhigen.
- Das Kind anschauen und Verletzung begutachten.
- Bei Blutungen sollten zum Schutz Latexhandschuhe angezogen werden.
- Das Kind mit den notwendigen Massnahmen pflegen (z.B. kalter, nasser Lappen, Notfallsalbe oder -kügeli, Pflaster, Lied singen usw.).
- Hauptbetreuerin informieren und erklären, was passiert ist.
- Kind im Anschluss auf allfällige Veränderungen beobachten.
- Die Eltern werden telefonisch informiert (evt. bei Unsicherheit Hausarzt kontaktieren durch Eltern).
3.2 Ein „mittelschwerer“ Unfall (die Eltern sind erreichbar)
- Ruhe bewahren.
- Das Kind zu sich nehmen und die Art der Verletzung begutachten.
- Erste Hilfe leisten (z.B. Erstversorgung der Wunde, Fixation eines Bruches mit geeignetem Hilfsmittel (Holzbrettli, Kellen etc.) usw.).
- Die Eltern informieren (auch aus einer Sitzung rufen lassen) und bitten, einen Termin beim Hausarzt abzumachen und sofort in die Krippe zu kommen.
- Während der ganzen Zeit wird das Kind von der Krippen- oder Gruppenleitung betreut.
- Information sofort an Krippenleitung, Kurzinformation von Krippenleitung an Vorstand.
3.3 Ein „mittelschwerer“ Unfall (die Eltern sind nicht zu erreichen)
- Ruhe bewahren.
- Das Kind zu sich nehmen und die Art der Verletzung begutachten.
- Erste Hilfe leisten (z.B. Erstversorgung der Wunde, Fixation eines Bruches mit geeignetem Hilfsmittel (Holzbrettli, Kellen etc.) usw.).
- Die Eltern informieren (auch aus einer Sitzung rufen lassen), allenfalls Information für die Eltern auf der Combox hinterlassen.
- Notfallarzt Bezirk Basel für Kinder (bis 16 Jahre) oder UKBB Basel Zentrale 061 704 12 12 anrufen.
- Eine verantwortliche Betreuerin, die bei den anderen Kindern bleibt, ist zu bestimmen und Name sowie Tel. Nr. des Arztes für die Kontaktaufnahme sind zu hinterlassen (sie versucht immer wieder die Eltern zu erreichen).
- Information sofort an Krippenleitung, Kurzinformation von Krippenleitung an Vorstand.
- Hauptbetreuerin geht, wenn möglich mit einer zweiten Betreuerin, mit dem Taxi zum Arzt ins Spital. Es wird davon abgeraten, mit dem Privatauto zu fahren. Einzelpersonen dürfen nie mit einem Kind im eigenen Fahrzeug in den Spital fahren. Wenn nur eine Betreuungsperson abkömmlich ist immer ein Taxi oder der Krankenwagen zu bestellen. Kinder müssen im Auto zwingend altersgerecht gesichert sein, wenn das nicht möglich ist, Krankenwagen bestellen.
3.4 Ein „schwerer“ Unfall
Wichtig: Krippenleitung übernimmt die ganze Organisation!! Ist die Krippenleitung nicht anwesend, übernimmt die Krippenleitungsstellvertreterin die ganze Organisation.
- Ruhe bewahren, Notfallsituation überblicken, Folgegefahren für Helfer oder andere Kinder und verunfalltes Kind erkennen.
- Person bestimmen, die die Betreuung des verunfallten Kindes übernimmt.
- Person bestimmen, die die Betreuung der anderen Kinder übernimmt, evtl. muss Hilfe von Betreuungspersonen der anderen Gruppe, Passanten usw. angefragt werden.
- Notruf Tel. 144 benachrichtigen (Angaben: Unfallort (Name, Adresse, Telefon), Zahl und Alter der Unfallopfer, Unfallhergang schildern (besteht: Atemstillstand, Bewusstlosigkeit, starke Blutung, Schockzustand etc.?).
- Evt. Polizei benachrichtigen (Unfall im Strassenverkehr).
- Selbstschutz (bei Brand, im Strassenverkehr o.ä).
- Unfallstelle absichern und nicht betroffene Kinder sofort vom Unfallort weg begleiten. Kinder durch eine andere Betreuerin beaufsichtigen lassen.
- Bis zum Eintreffen der Ambulanz sind, wenn nötig, lebensrettende Massnahmen zu ergreifen.
- Wenn möglich wird das Kind von einer vertrauten Person betreut.
- Sofortige Meldung an die die Kitaleitung/Geschäftsleitung
- Information der Eltern durch die Krippenleitung, weiteres Vorgehen besprechen und falls nötig einen Treffpunkt mit den Eltern vereinbaren. Handynummer der verantwortlichen Hauptbetreuerin den Eltern angeben.
- Sofortige Meldung an den Vorstand.
- Nach dem Eintreffen der Eltern werden diese über die momentane Lage orientiert und in den weiteren Schritten unterstützt.
- Wenn die Betreuerin nicht mehr gebraucht wird, geht sie in die Kita zurück und informiert die anderen (inklusiv auch die anderen Kinder)
- Das Kind ist ein sehr vernünftiges Wesen, das auch schwierige Situationen bewältigen kann, aber nur, wenn die Betreuerin Ruhe bewahrt. Die Panik der Betreuungsperson überträgt sich sofort auf das Kind. Nothilfe ist eine schwierige Aufgabe für die Betreuerin, aber wichtig!! 4.1 Kleine Verletzungen Bei Schürfungen, kleinen Schnitten, Stichen ohne wesentlichen Blutaustritt, das heisst, wenn keine ärztliche Versorgung notwendig ist:
- Wunde unter fliessendem Wasser reinigen.
- Desinfektion mit einem Desinfektionsmittel aus der Hausapotheke.
- Mit Pflaster oder kleinem Verband sauber abdecken.
4.2 Grosse Verletzungen
Bei Wunden und Schnitten mit deutlichem Blutaustritt ist eine ärztliche Versorgung notwendig (Wunden über Gelenk, Stichverletzung, Bisswunden, innere Blutungen, Schock, Bewusstlosigkeit):
- Grössere Wunden wegen der Infektionsgefahr so belassen, wie sie vorgefunden werden. Nicht mit Puder, Salben oder Desinfektionsmittel „vorbehandeln“.
- Fremdkörper nicht aus der Wunde entfernen, da dadurch die Gefahr einer zusätzlichen Verletzung und weiteren Blutungen besteht.
- Abdecken der Wunde mit sterilem Verbandsmaterial (z.B. sterilen Kompressen). Je nach Art und Intensität der Blutung Verbandsstoff, saubere Tücher oder Druckverband verwenden.
- In Absprache mit den Eltern den Haus- oder Notfallarzt konsultieren.
- Achtung: Immer an die Tetanus-Impfung denken!
- Abdecken der Wunde mit sterilem Verbandsmaterial (z.B. sterilen Kompressen). Je nach Art und Intensität der Blutung Verbandsstoff, saubere Tücher oder Druckverband verwenden.
- In Absprache mit den Eltern den Haus- oder Notfallarzt konsultieren.
- 5.1 Einnahme von giftigen Substanzen:
- Sofort Notfallarzt Bezirk Basel (für Kinder bis 16 Jahre) UKBB Basel Zentrale 061 704 12 12 anrufen.
- Rat beim Toxikologischen Zentrum 145 (Vergiftungsnotfälle) oder bei nicht dringenden Vorfällen 044 251 66 66 holen.
- Nur wenn betroffenes Kind wach ist: Wasser, Tee oder Sirup zu trinken geben (1 – 2 dl). Bei schäumenden Substanzen nur einen Schluck, bei ätzenden Substanzen möglichst schnell, bis maximal 30 Minuten nach Einnahme.
- Nur auf telefonische Verordnung: Verabreichung von Aktivkohle, schaumhemmenden Medikamenten oder Milch sowie Auslösen von Erbrechen.
5.2 Einatmen von giftigen Substanzen:
- Für frische Luft sorgen; Vorsicht bei geschlossenen Räumen und Gruben.
- Der Retter darf nicht selber gefährdet werden.
- Kind beruhigen.
5.3 Hautkontakt mit giftigen Substanzen
- Benetzte Kleider rasch entfernen (Selbstschutz beachten).
- Betroffene Hautpartien ausgiebig unter fliessendem Wasser abspülen.
- Bei nicht verätzter Haut gründlich mit Seife und Wasser nachreinigen.
5.4 Augenspritzer mit giftigen Substanzen
• Auge sofort während mindestens 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen; Augenlieder dabei gut offen halten.
Kleine Brandwunden kühlen (kühles Wasser mind. 20-45 Minuten).
- Grössere Brandwunden: Brennende Kleidung löschen (Decken mit Wasser feucht machen, Kind am Boden rollen lassen, Kleider nie entfernen, mit Wasser 20-45 Minuten kühlen).
- Brandstellen mit sauberen Tüchern oder Plastikfolie abdecken. Keine Desinfektionsmittel, Salben, Puder oder Hausmittel verwenden. Kleiderfetzen nicht wegreissen, Blasen nicht aufstechen.
- Durch den mit der Verbrennung verbundenen Flüssigkeitsverlust ist das Kind schockgefährdet.
- Bei grossen Verbrennungen sofort Notruf Tel. 144 alarmieren.
- Erkennt man an hochrotem Kopf; trockener, heisser Haut; schnellem Puls, Bewusstseinsveränderung.
- Kind sofort in den Schatten legen.
- Kopf und Oberkörper hoch lagern.
- Kalte Umschläge auf Stirn und Nacken.
- Möglichst bald zu Trinken geben.
• Bei Verschlimmerung des Zustandes Arzt oder Notruf alarmieren.
- Das Kind sofort von der Stromquelle wegzerren. Achtung: Kind nur an Kleidung berühren, da der Körper möglicherweise unter Strom steht.
- Keine Zeit mit der Suche nach Sicherungen verlieren.
- Rettungsdienst 144 alarmieren.
- Bei Bewusstlosigkeit und Atemstillstand lebensrettende Massnahmen einleiten.
- Zecken leben überwiegend in Sträuchern, Hecken, Grasflächen und im Unterholz bis zu einer Höhe von ca. 1-1.5m. Sie bevorzugen hohe Luftfeuchtigkeit und milde Temperaturen. Deshalb bleiben die Zecken in Mitteleuropa den Winter über passiv und sind in den Monaten Mai/Juni und September/Oktober am aktivsten. Zecken erkennen Menschen und Tiere mit ihrem hoch spezialisierten Geruchsinn und durch Erschütterungen, die der herannahende Wirt erzeugt. Eine blutsaugende Zecke bleibt von uns deshalb oft lange unentdeckt, da ihr Speichel Enzyme enthält, die uns schmerzunempfindlich machen. Sie speichelt die Hautstelle ein, sticht mit ihrem Stachel in die Haut und saugt das Blut aus dem Gewebe. Durch einen Zeckenstich können gefährliche Krankheitserreger, wie die der Früh Sommer-Meningo-Enzephalitis (FSME: Hirnhautentzündung) und der Borreliose übertragen werden. Zum Schutz gegen FSME ist eine Impfung möglich, gegen Borrelioseerreger gibt es bisher noch keine Schutzimpfung9.1 Zecken entfernen: Wird eine Zecke entdeckt, sollte sie so rasch als möglich entfernt werden!
- Zecken nicht quälen und nicht vorbehandeln.
- Mit Pinzette, Zeckenzange die Zecke hautnah fassen und sie langsam, gerade und gleichmässig herausziehen (nicht drehen, da sonst der Kopf abreisst und in der Haut bleibt).
- Hauteinstichstelle desinfizieren. Sind noch Reste des Zeckenkörpers in der Haut, sollte man einen Arzt aufsuchen und diese entfernen lassen.
• Hauteinstichstelle beobachten und Zeckenstich in die Agenda eintragen (Eltern informieren).
Wenn bei einem Kind keine Allergien auf Insektenstiche bekannt sind, gelten einfache Massnahmen (eine Zwiebel aufschneiden und auflegen, Fenistil-Gel oder Parapic auf betroffene Stelle auftragen und kühlen, evt. etwas ruhig stellen). Bei Kindern mit bekannten Allergien müssen die Betreuerinnen durch die Eltern instruiert werden. Ein entsprechendes Notfallset muss durch die Eltern an die Betreuerinnen abgegeben werden.
Die Betreuerinnen informieren die Eltern über den Vorfall telefonisch.
Genaue Beobachtung des Krankheitsverlaufs (Fieber und Symptome notieren).
- Nach Rücksprache mit der Hauptbetreuerin werden die Eltern über den Gesundheitszustand des Kindes informieren. Den Eltern unbedingt mitteilen, wie akut die Situation ist.
- Kinder mit Fieber ab 38.0 Grad müssen abgeholt werden.
• Das Kind an einem ruhigen Ort auf einer Matratze abschirmen und sich ihm annehmen.
Ein abgebrochener Zahn trocknet aus und die Zellen, welche die Wurzel schützen, sterben bereits
12.1 Was tun bei einem Zahnnotfall?
- Milchzahn verschoben: Dringend wieder in die richtige Position bringen und Zahnarzt aufsuchen (auch nächster Tag möglich).
- Bleibende Zähne: Gelockerte, verschobene oder eingeschlagene Zähne so lassen und sofort den Zahnarzt konsultieren.
- Bei abgebrochenem Zahn: Zahnrettungsbox benutzen. Sie besteht aus einem Glas, gefüllt mit einer sterilen abgepackten Nährlösung. Der Zahn kann bis zu einem Tag darin überleben. Der abgebrochene Zahn muss innerhalb von 30 Minuten in die Box gelegt werden.
- Falls keine Box vorhanden ist, kann der Zahn auch in frische Milch oder sterile Kochsalzlösung gelegt werden. Die Überlebensdauer des Zahnes beträgt in diesem Fall max. 3 Stunden.
Den Zahn nie an der Wurzel anfassen, sondern nur an der Krone. Den abgerissenen Zahn mit der Wurzel nach unten in die Lösung geben und sofort einen Zahnarzt aufsuchen.